Wärmepumpe Förderung 2026: Bis zu 70 % Zuschuss von KfW & BAFA

Energie

Eine neue Wärmepumpe kostet schnell einen fünfstelligen Betrag – doch der Staat übernimmt 2026 einen großen Teil davon. Über die KfW-Heizungsförderung sind bis zu 70 % Zuschuss möglich, maximal 21.000 € je Wohneinheit. In diesem Ratgeber erfährst du, wie sich die Wärmepumpe Förderung 2026 zusammensetzt, wer Anspruch hat und welche Fristen jetzt wirklich zählen.

Ein Punkt vorweg, der über die gesamte Förderung entscheidet: Du musst den Antrag stellen, bevor du den Auftrag vergibst. Wer diese Reihenfolge vertauscht, verliert den Anspruch komplett – wie du es richtig machst und dir den maximalen Satz sicherst, liest du weiter unten.

Neu beim Thema? Einen Gesamtüberblick über Technik, Kosten und Auswahl findest du in unserem großen Wärmepumpen-Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu 70 % Zuschuss: Die KfW fördert den Heizungstausch auf eine Wärmepumpe im Bestand mit 30 bis 70 % der Kosten – maximal 21.000 € je Wohneinheit.
  • Förderfähig sind Kosten bis 30.000 € pro Wohneinheit; die 70 % setzen sich aus vier Bausteinen zusammen (Grundförderung, Klimageschwindigkeits-, Einkommens- und Effizienzbonus).
  • Antrag zuerst, Auftrag später: Der Förderantrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden – sonst entfällt der Anspruch vollständig.
  • KfW fördert die Wärmepumpe als Heizung; das BAFA bleibt für andere Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung) zuständig.
  • Tempo lohnt sich: Die aktuellen Sätze mit vollem Bonus-Stacking gelten bis 21. Juli 2026; ab 2027 wird die Förderung schrittweise gekürzt und stärker nach Einkommen gestaffelt.
  • Keine Panik beim Heizungsgesetz: Es gibt weder eine Wärmepumpen-Pflicht noch ein sofortiges Gasheizungsverbot – die Förderung ist ein Angebot, keine Pflicht.

Wärmepumpe Förderung 2026: bis zu 70 % Zuschuss im Überblick

Die zentrale Förderung für den Umstieg läuft 2026 über die KfW: Wer im Bestand seine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, bekommt 30 bis 70 % der Kosten als Zuschuss. Gefördert werden Kosten bis 30.000 € je Wohneinheit, der KfW-Zuschuss ist auf maximal 21.000 € gedeckelt. Den Höchstsatz erreichst du nur mit mehreren Boni (dazu gleich mehr).

Wichtig – Frist beachten: Die aktuellen Fördersätze mit vollem Bonus-Stacking (bis zu 70 %) gelten nur noch bis zum 21. Juli 2026. Danach wird das Bonus-Stacking schrittweise reduziert; ab 2027 wird die KfW-Förderung insgesamt gekürzt und stärker nach Einkommen gestaffelt. Die tagesaktuellen Konditionen prüfst du am besten direkt bei der KfW.

Die vier Bausteine der KfW-Förderung

Die bis zu 70 % entstehen nicht auf einen Schlag, sondern aus vier Bausteinen. Kombinierst du sie, ist der Höchstsatz möglich – gedeckelt bei 21.000 € je Wohneinheit, berechnet auf förderfähige Kosten von maximal 30.000 €.

BausteinWofürHöhe
GrundförderungBasiszuschuss für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe im Bestand30 %
KlimageschwindigkeitsbonusFür den zügigen Austausch einer alten fossilen Heizung (z. B. Öl, Gas, Kohle)Aufschlag (Satz tagesaktuell prüfen)
EinkommensbonusFür selbstnutzende Eigentümer:innen mit Haushaltseinkommen unter einer festgelegten GrenzeAufschlag (Grenze prüfen)
EffizienzbonusFür besonders effiziente Anlagen (z. B. mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme/Wasser als Quelle)Aufschlag
Maximal kombiniertAlle Bausteine zusammen, gedeckelt70 % / max. 21.000 €

Die Grundförderung von 30 % bekommt grundsätzlich jede:r, der eine förderfähige Wärmepumpe im Bestand einbaut. Die drei Boni kommen – je nach Voraussetzung – obendrauf, bis der Deckel von 70 % erreicht ist. Die exakten Bonus-Sätze und Einkommensgrenzen prüfst du am besten tagesaktuell bei der KfW.

KfW oder BAFA – wer fördert die Wärmepumpe?

Beim Heizungstausch werden KfW und BAFA oft verwechselt. Die einfache Faustregel für 2026:

  • KfW – Wärmepumpe als Heizung: Baust du im Bestand eine Wärmepumpe als neue Heizung ein, läuft die Förderung über die KfW (Zuschuss zur Heizungsförderung, bis zu 70 % / max. 21.000 €). Das ist der Weg für die meisten, die von Öl oder Gas auf eine KfW-Wärmepumpe umsteigen.
  • BAFA – ergänzende Einzelmaßnahmen: Für andere Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik – etwa Dämmung, Fenster oder Heizungsoptimierung – bleibt das BAFA zuständig. Ein BAFA-Zuschuss kann die Wärmepumpe also flankieren, ersetzt die KfW-Heizungsförderung aber nicht.

So kombinierst du beides sinnvoll: KfW für die neue Wärmepumpe, BAFA-Zuschuss für die begleitende Dämmung – die senkt die nötige Vorlauftemperatur und macht die Anlage effizienter.

Förderantrag stellen: unbedingt VOR der Auftragsvergabe

Der wichtigste Satz dieses Ratgebers: Stelle den Förderantrag, bevor du den Auftrag vergibst oder den Vertrag unterschreibst. Beginnst du vorher, entfällt der Förderanspruch vollständig – ohne Ausnahme.

So läuft es Schritt für Schritt:

  1. Antrag bei der KfW stellen: Reiche den Zuschussantrag im KfW-Kundenportal ein – vor jeder verbindlichen Beauftragung.
  2. Zusage abwarten: Erst wenn die Förderzusage vorliegt, hast du Planungssicherheit.
  3. Auftrag verbindlich vergeben: Jetzt beauftragst du den Fachbetrieb.
  4. Einbau & Fachunternehmererklärung: Die Wärmepumpe wird installiert, der Betrieb bestätigt die förderfähige Ausführung.
  5. Nachweis einreichen & Zuschuss erhalten: Nach Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.

Tipp: Damit du dich früh binden kannst, ohne die Förderung zu riskieren, lässt sich ein Vertrag mit einem Förder-Vorbehalt gestalten. Kläre das mit deinem Fachbetrieb und prüfe die aktuellen KfW-Vorgaben – die Reihenfolge „Antrag vor Auftrag” muss in jedem Fall gewahrt bleiben.

Was kostet eine Wärmepumpe – und was bleibt nach Förderung?

Wärmepumpen-Preise sind stark projektabhängig; seriös sind nur Spannen und ein individuelles Angebot. Als grobe Orientierung (Stand 2026):

Wärmepumpen-ArtAnschaffung inkl. Einbau (vor Förderung)Nach bis zu 70 % Förderung*
Luft-Wasser (am verbreitetsten, günstigste Anschaffung)ca. 15.000–30.000 € (Stand 2026)deutlich weniger, je nach Bonus-Mix
Sole-Wasser / Erdwärmehöher (zzgl. Bohrung/Erschließung, ggf. Genehmigung)deutlich weniger
Wasser-Wasser (Grundwasser)aufwändigste Erschließung, sehr effizientdeutlich weniger

*Berechnet auf förderfähige Kosten von max. 30.000 € je Wohneinheit. Alle Angaben sind grobe Spannen (Stand 2026), stark projektabhängig – ein individuelles Angebot ist nötig, Preise bitte tagesaktuell prüfen.

Rechenbeispiel (nur zur Veranschaulichung, Stand 2026): Kostet deine Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. Einbau z. B. 24.000 €, liegt das unter der Förder-Obergrenze von 30.000 €. Bei 70 % Förderung erhältst du 16.800 € Zuschuss – dein Eigenanteil sinkt rechnerisch auf rund 7.200 €. Bei nur 30 % Grundförderung bleiben rund 16.800 € Eigenanteil. Maßgeblich sind dein individuelles Angebot und die tagesaktuellen KfW-Konditionen.

Mehr Details zu den Gesamtkosten findest du unter Wärmepumpe Kosten, die günstigste Bauart erklärt der Ratgeber zur Luft-Wasser-Wärmepumpe; ein Technik-Überblick steht unter Wärmepumpen-Arten.

Transparenz-Hinweis: Über unser Angebotsformular vermitteln wir dich an Fachbetriebe in deiner Region. Das ist für dich kostenlos und unverbindlich – für die Vermittlung können wir eine Vergütung erhalten.

Was die Förderung nicht abdeckt: Betriebskosten und Grenzen

So attraktiv der Zuschuss ist – ehrlich bleibt: Die Förderung senkt die Anschaffung, nicht den laufenden Betrieb. Eine Wärmepumpe läuft mit Strom (2026 rund 31 ct/kWh, tagesaktuell prüfen). Entscheidend für die Heizkosten ist die Jahresarbeitszahl (JAZ): Aus 1 kWh Strom macht eine gute Anlage etwa 3,5 bis 4 kWh Wärme. Je niedriger die JAZ, desto teurer der Betrieb.

Diese Hebel senken die laufenden Kosten:

  • Spezieller Wärmepumpen- bzw. Heizstromtarif statt Haushaltsstrom – siehe Wärmepumpe Stromverbrauch.
  • Reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen – dafür ist ggf. ein separater Zähler nötig.
  • Eigener PV-Strom: Eine Wärmepumpe mit Photovoltaik nutzt günstigen Sonnenstrom und hebt den Eigenverbrauch. Grundlagen im Photovoltaik-Ratgeber.

Grenzen und Nachteile, die du kennen solltest: Die hohe Anschaffung bleibt trotz Förderung eine spürbare Investition. Der Förder-Dschungel aus vier Bausteinen ist erklärungsbedürftig und fristgebunden, und die Effizienz sinkt in schlecht gedämmten Gebäuden mit hoher Vorlauftemperatur. Ob sich die Investition rechnet, hängt vom Einzelfall ab – wir rechnen es in Lohnt sich eine Wärmepumpe? durch.

Wärmepumpe im Altbau fördern lassen

Ein verbreiteter Irrtum lautet: „Im Altbau funktioniert eine Wärmepumpe nicht.” Pauschal stimmt das nicht. Entscheidend ist eine moderate Vorlauftemperatur – idealerweise ≤ 55 °C. Große Heizkörper oder eine Flächenheizung und ein Mindestmaß an Dämmung helfen, dieses Ziel zu erreichen. Die gute Nachricht: Die Förderung ist genau auf den Heizungstausch im Bestand ausgelegt – Altbauten sind also ausdrücklich gemeint.

Ehrliche Einordnung: Je schlechter gedämmt und je höher die Vorlauftemperatur, desto niedriger die JAZ und desto höher die Betriebskosten. In sehr unsanierten Gebäuden kann sich eine Teilsanierung (z. B. Dämmung mit BAFA-Zuschuss) vorher lohnen. Details unter Wärmepumpe im Altbau.

Muss ich wegen des Heizungsgesetzes eine Wärmepumpe einbauen?

Kurz: nein. Rund um Heizungsgesetz und Wärmepumpe halten sich drei Missverständnisse – hier die sachliche Einordnung. Zur Rechtslage: Aktuell gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung von 2024. Geplant ist, es durch das neue Gebäude-Modernisierungs-Gesetz (GMG) zu ersetzen, das zum 1. November 2026 in Kraft treten soll. Prüfe vor Entscheidungen also immer den aktuellen Gesetzesstand.

  • Keine Wärmepumpen-Pflicht: Die frühere 65-%-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen entfällt (die §§ 71, 72 GEG werden gestrichen). Es gilt Technologieoffenheit: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid oder Biomasse sind möglich – eine bestimmte Technik wird nicht vorgeschrieben.
  • Kein sofortiges Gasheizungsverbot: Auch neue Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich erlaubt. Für neu eingebaute fossile Heizungen greift ab 2029 stufenweise die „Bio-Stufe” – ein steigender verpflichtender Grünanteil (Biogas), von 10 % (2029) bis 60 % (2040).
  • Keine pauschale Austauschpflicht: Funktionierende Heizungen darfst du weiter betreiben. Eine Austauschpflicht betrifft nur bestimmte alte Konstanttemperatur-Kessel, die älter als 30 Jahre sind – mit Ausnahmen (etwa für selbst genutzte Einfamilienhäuser). Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind ausgenommen.

Die Förderung ist damit ein Angebot, kein Zwang. Mehr dazu im Heizungsgesetz 2026.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel Förderung bekomme ich 2026 für eine Wärmepumpe? Über die KfW-Heizungsförderung sind 30 bis 70 % Zuschuss möglich, maximal 21.000 € je Wohneinheit – berechnet auf förderfähige Kosten bis 30.000 €. Die vollen 70 % erreichst du nur, wenn mehrere Boni zusammenkommen.

Muss ich den Förderantrag wirklich vor dem Kauf stellen? Ja, zwingend. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe bzw. Vertragsunterschrift gestellt werden. Beginnst du vorher, entfällt der Förderanspruch vollständig – also immer erst der Antrag, dann der Auftrag.

KfW oder BAFA – wo beantrage ich die Wärmepumpen-Förderung? Die Wärmepumpe als neue Heizung im Bestand fördert die KfW. Das BAFA bleibt für andere Einzelmaßnahmen wie Dämmung zuständig. Beides lässt sich kombinieren.

Bis wann gelten die aktuellen Fördersätze? Die aktuellen Sätze mit vollem Bonus-Stacking (bis zu 70 %) gelten bis zum 21. Juli 2026. Danach wird das Bonus-Stacking schrittweise reduziert, ab 2027 die KfW-Förderung insgesamt gekürzt und stärker nach Einkommen gestaffelt.

Wird eine Wärmepumpe im Altbau gefördert? Ja. Die Förderung gilt für den Heizungstausch im Bestand, also gerade auch im Altbau. Technisch klappt es, wenn die Vorlauftemperatur moderat bleibt (idealerweise ≤ 55 °C).

Gibt es 2026 eine Wärmepumpen-Pflicht? Nein. Es gibt weder eine Wärmepumpen-Pflicht noch ein sofortiges Gasheizungsverbot oder eine pauschale Austauschpflicht für funktionierende Heizungen. Das geplante GMG (ab 1. November 2026) bleibt technologieoffen.

Quellen

  • KfW – Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude” (Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG)
  • BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude: Einzelmaßnahmen
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie / Bundesregierung – Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und zum geplanten Gebäude-Modernisierungs-Gesetz (GMG)
  • Gesetzestext GEG in der jeweils aktuellen Fassung

Fördersätze, Boni und gesetzliche Regelungen ändern sich. Bitte prüfe vor deiner Entscheidung die tagesaktuellen Angaben direkt bei KfW und BAFA.

Stand: Juli 2026. Angaben ohne Gewähr.