Heizungsgesetz 2026: Was mit dem neuen GMG gilt (GEG-Reform)

Energie

Kaum ein Gesetz sorgt für so viele Schlagzeilen und Missverständnisse wie das Heizungsgesetz. 2026 kommt die nächste große Wende: Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird durch das neue Gebäude-Modernisierungs-Gesetz (GMG) abgelöst. Damit ändern sich zentrale Spielregeln – vor allem fällt die vieldiskutierte 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen weg.

In diesem Ratgeber liest du sachlich und ohne Panikmache, was das Heizungsgesetz 2026 konkret bedeutet: was ab dem 1. November 2026 mit dem GMG gilt, welche der kursierenden Verbote und Pflichten schlicht Missverständnisse sind, welche alten Heizungen wirklich raus müssen – und wie du dir jetzt noch bis zu 70 Prozent Förderung sicherst.

Tipp: Wenn du über den Umstieg auf eine Wärmepumpe nachdenkst, findest du alle Grundlagen, Kosten und Praxistipps gebündelt in unserem Wärmepumpen-Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das GEG wird zum 1. November 2026 durch das neue Gebäude-Modernisierungs-Gesetz (GMG) ersetzt – bis dahin gilt weiter das aktuelle GEG.
  • Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht für neue Heizungen entfällt (§§ 71, 72 GEG werden gestrichen). Es gilt Technologieoffenheit.
  • Es gibt keine Wärmepumpen-Pflicht, kein sofortiges Gasheizungsverbot und keine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen.
  • Neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt – ab 2029 greift aber die „Bio-Stufe” mit steigendem Pflicht-Biogasanteil (10 % → 60 % bis 2040).
  • Für den Heizungstausch gibt es 2026 bis zu 70 % Förderung; die aktuellen Sätze gelten noch bis 21. Juli 2026, danach wird schrittweise gekürzt.
  • Wichtig: Den Förderantrag immer vor der Auftragsvergabe stellen – sonst entfällt der Anspruch komplett.

Vom GEG zum GMG: Was sich zum 1. November 2026 ändert

Der Kern der Reform ist ein Namens- und Regelwechsel: Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird das Gebäude-Modernisierungs-Gesetz (GMG). Das GMG tritt am 1. November 2026 in Kraft – nicht, wie zwischenzeitlich kursierte, zum 1. Juli 2026. Bis zum Stichtag gilt weiterhin das aktuelle GEG mit seinen bestehenden Vorgaben.

Die wichtigste inhaltliche Änderung: Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht für neue Heizungen entfällt. Die entsprechenden Paragrafen 71 und 72 GEG werden gestrichen. An ihre Stelle tritt Technologieoffenheit. Du entscheidest also selbst, mit welcher Technik du dein Zuhause warm machst: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridlösung, Biomasse – und ausdrücklich auch neue Gas- oder Ölheizungen bleiben erlaubt.

Wichtig für die Einordnung: Das GMG ist die neue, kommende Regelung, das GEG ist der aktuell geltende Stand. Weil sich im laufenden Gesetzgebungsprozess noch Details verschieben können, gilt: Vor einer konkreten Heizungsentscheidung immer den tagesaktuellen Gesetzesstand prüfen. Was hier steht, bildet den Informationsstand von Juli 2026 ab.

GEG 2026 und GMG im Vergleich

Damit du auf einen Blick siehst, was beim GEG 2026 noch gilt und was das Gebäudeenergiegesetz künftig als GMG neu regelt, hier die zentralen Punkte gegenübergestellt:

ThemaAktuelles GEG (bis Okt. 2026)Neues GMG (ab 1. Nov. 2026)
65-%-Erneuerbaren-Pflicht für neue Heizungengiltentfällt (§§ 71, 72 gestrichen)
Technologiewahldurch Erneuerbaren-Quote eingeschränkttechnologieoffen
Neue Gas- oder Ölheizungnur mit Erneuerbaren-Anteilerlaubt, aber Bio-Stufe ab 2029
Austauschpflichtalte Konstanttemperaturkessel > 30 Jahreunverändert für alte Konstanttemperaturkessel
Funktionierende Heizungkein Zwangsaustauschkein Zwangsaustausch

Diese drei Missverständnisse zum Heizungsgesetz kannst du streichen

Rund um das Heizungsgesetz halten sich hartnäckig drei Behauptungen, die schlicht nicht stimmen. Wir ordnen sie sachlich ein.

1. Es gibt keine Wärmepumpen-Pflicht

Niemand wird gezwungen, eine Wärmepumpe einzubauen. Das GMG setzt auf Technologieoffenheit – die Wärmepumpe ist eine sehr gute Option, aber eben nur eine von mehreren. Fernwärme, Hybridheizung oder Biomasse sind ebenso zulässig. Ob sich eine Wärmepumpe für dein Gebäude rechnet, ist eine wirtschaftliche und technische Frage, keine gesetzliche Pflicht. Mehr dazu, ob und wann sich eine Wärmepumpe lohnt, liest du im verlinkten Beitrag.

2. Es gibt kein sofortiges Gasheizungsverbot

Auch das oft zitierte „Gasheizungsverbot” ist so nicht korrekt. Neue Gasheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden. Es gibt kein Datum, ab dem Gasheizungen von heute auf morgen verboten wären. Wichtig ist der Unterschied zwischen „erlaubt” und „langfristig sinnvoll”: Ab 2029 greift für neu eingebaute fossile Heizungen die Bio-Stufe (siehe unten). Die sachlichen Details haben wir im Beitrag Gasheizung-Verbot: die Fakten zusammengefasst.

3. Es gibt keine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen

Deine bestehende Heizung musst du nicht austauschen, nur weil ein neues Gesetz kommt. Eine funktionierende Heizung darf weiterlaufen und im Reparaturfall auch instand gesetzt werden. Eine Austauschpflicht betrifft nur eng definierte Altanlagen – dazu mehr im nächsten Abschnitt und im Detail unter Heizung tauschen: Pflicht?.

Austauschpflicht: Welche Heizungen wirklich raus müssen

Eine Pflicht zum Austausch gibt es also – aber sie ist deutlich enger, als viele befürchten. Betroffen sind bestimmte alte Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind. Für diese Altanlagen gelten zudem Ausnahmen, etwa für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.

Ebenfalls entscheidend: Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Moderne, effiziente Kessel sind also nicht gemeint. Wenn du unsicher bist, welchen Kesseltyp du hast, hilft ein Blick auf das Typenschild oder eine kurze Rückfrage beim Schornsteinfeger oder Heizungsfachbetrieb.

Grenze/Nachteil in der Praxis: Die Ausnahmeregelungen sind im Einzelfall nicht immer eindeutig. Gerade bei älteren Bestandsgebäuden mit unklarer Kesselhistorie lohnt sich eine fachliche Einschätzung, bevor du dich auf eine Ausnahme verlässt.

Bio-Stufe ab 2029: Warum eine neue Gasheizung teuer werden kann

Technologieoffen heißt nicht folgenlos. Für neu eingebaute fossile Heizungen (also neue Gas- oder Ölheizungen) greift ab 2029 die sogenannte Bio-Stufe: ein verpflichtender, über die Jahre steigender Anteil an Bio- beziehungsweise Grünbrennstoffen wie Biogas.

JahrVerpflichtender Bio-/Grünanteil (neue fossile Heizung)
ab 202910 %
bis 2040ansteigend auf 60 %

Für dich heißt das: Eine neue Gasheizung ist in der Anschaffung oft günstig, kann im Betrieb aber teurer werden, weil der Pflicht-Bioanteil in der Regel über dem Preis für fossiles Erdgas liegt. Wer heute rein auf den niedrigen Kaufpreis schaut, sollte die Betriebskosten über die gesamte Laufzeit mitdenken. Das ist der ehrliche Haken an der Technologieoffenheit: „erlaubt” ist nicht automatisch „zukunftssicher”.

Förderung 2026: Bis zu 70 Prozent – aber die Uhr tickt

Wer 2026 auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt, wird weiter gefördert. Aktuell sind bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich. Für den Heizungstausch im Bestand läuft die zentrale Förderung über die KfW; für andere Einzelmaßnahmen bleibt die BAFA zuständig.

So setzt sich die KfW-Förderung für die Wärmepumpe 2026 zusammen:

BausteinWas er bringt
Grundförderung30 % der förderfähigen Kosten
KlimageschwindigkeitsbonusZusatzbonus für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen
EinkommensbonusZusatzbonus für Haushalte bis zu einer Einkommensgrenze
EffizienzbonusZusatzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen

Die Eckdaten (Stand 2026, tagesaktuell prüfen): Förderfähig sind Kosten bis 30.000 € je Wohneinheit. Der Zuschuss liegt je nach Bausteinen zwischen 30 und 70 %, der KfW-Zuschuss ist auf maximal 21.000 € gedeckelt.

Zwei Punkte sind zeitkritisch:

  • Die aktuellen Sätze mit dem vollen Bonus-Stacking gelten noch bis 21. Juli 2026. Danach wird die Kombinierbarkeit der Boni schrittweise reduziert.
  • Ab 2027 wird die KfW-Förderung schrittweise gekürzt und stärker sozial gestaffelt.

Der wichtigste Merksatz überhaupt: Stelle den Förderantrag immer vor der Auftragsvergabe beziehungsweise Vertragsunterschrift. Wer erst beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert den Förderanspruch vollständig. Alle Details und die aktuellen Konditionen findest du in unserem Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung 2026.

Was heißt das für deine Heizung? Optionen und Kosten

Weil die 65-Prozent-Pflicht wegfällt, hast du künftig mehr Wahlfreiheit – und damit die Aufgabe, selbst die für dich passende Technik zu finden. Ein grober Überblick über die gängigsten Wege:

HeizungsartGrobe Kosten inkl. Einbau, vor Förderung (Stand 2026)Kurz-Einordnung
Luft-Wasser-Wärmepumpeca. 15.000–30.000 €am verbreitetsten, günstigste WP-Variante
Sole-Wasser (Erdwärme)höher (Bohrung/Kollektor)effizienter, Genehmigung nötig
Wasser-Wasser (Grundwasser)am aufwendigstensehr effizient, hoher Planungsaufwand
Neue Gas- oder Ölheizungprojektabhängigerlaubt, aber Bio-Stufe ab 2029
Biomasse (z. B. Pellets)projektabhängigerneuerbar, Brennstoff- und Lagerbedarf

Die Preise sind stark projektabhängig und hier nur als grobe Spanne zu verstehen. Ein belastbarer Preis ergibt sich erst aus einem individuellen Angebot für dein Gebäude – hol dir dafür mehrere Angebote ein und prüfe die Konditionen tagesaktuell. Wie sich die Kosten im Detail zusammensetzen, zeigt der Beitrag Wärmepumpen-Kosten; die Unterschiede der Bauformen erklärt der Ratgeber zu den Wärmepumpen-Arten.

Effizienz und Betriebskosten: Wie wirtschaftlich eine Wärmepumpe läuft, zeigt die Jahresarbeitszahl (JAZ). Als gut gilt ein Wert ab etwa 3,5 bis 4 – dann macht die Anlage aus 1 kWh Strom rund 3,5 bis 4 kWh Wärme. Die Betriebskosten hängen am Strompreis (rund 31 ct/kWh, Stand 2026, tagesaktuell prüfen) beziehungsweise an einem speziellen Wärmepumpen- oder Heizstromtarif. Über § 14a EnWG sind zudem reduzierte Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen möglich, gegebenenfalls mit separatem Zähler.

Altbau ist kein Ausschlusskriterium: Eine Wärmepumpe funktioniert auch im Altbau, solange die Vorlauftemperatur moderat bleibt (idealerweise ≤ 55 °C). Große Heizkörper oder eine Flächenheizung und ein Mindestmaß an Dämmung helfen dabei. Das pauschale „geht im Altbau nicht” stimmt so nicht – Details im Ratgeber Wärmepumpe im Altbau. Wer zusätzlich eine Wärmepumpe mit Photovoltaik kombiniert, senkt die Betriebskosten spürbar und erhöht den Eigenverbrauch des eigenen Photovoltaik-Stroms.

Wenn du dich noch nicht festlegen willst, kann auch eine Hybridheizung ein Zwischenweg sein.

Nachteile und offene Fragen der GEG-Reform

Bei aller Erleichterung über weniger Pflichten: Die Reform hat auch Schattenseiten, die du kennen solltest.

  • Planungsunsicherheit bis zum Stichtag. Das GMG gilt erst ab dem 1. November 2026, und im Gesetzgebungsprozess können sich Details noch ändern. Wer jetzt entscheidet, sollte den aktuellen Stand prüfen und nicht auf Ankündigungen allein bauen.
  • Fossile Heizungen sind nur scheinbar sorgenfrei. Die Technologieoffenheit erlaubt neue Gas- und Ölheizungen, doch die Bio-Stufe ab 2029 macht deren Betrieb voraussichtlich Schritt für Schritt teurer.
  • Die Förderung wird knapper. Nach dem 21. Juli 2026 sinkt das Bonus-Stacking, ab 2027 wird die KfW-Förderung gekürzt. Wer wartet, zahlt tendenziell drauf.
  • Wärmepumpen brauchen Vorlauf. Höhere Anschaffungskosten, mögliche Anpassungen im Altbau und die Abhängigkeit vom Strompreis sind reale Punkte, die eine ehrliche Kalkulation berücksichtigen muss.

Unterm Strich verschiebt die Reform Verantwortung von der Vorschrift hin zu deiner eigenen Entscheidung – das ist mehr Freiheit, aber auch mehr Aufwand bei der Planung.

Häufige Fragen (FAQ)

Kommt mit dem Heizungsgesetz 2026 eine Wärmepumpen-Pflicht? Nein. Das GMG ist technologieoffen. Eine Wärmepumpe ist eine gute Option, aber keine Pflicht – Fernwärme, Hybrid, Biomasse und auch neue Gas- oder Ölheizungen sind ebenfalls erlaubt.

Wird meine funktionierende Gasheizung verboten oder muss ich sie austauschen? Nein. Es gibt kein sofortiges Gasheizungsverbot und keine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen. Deine Anlage darf weiterlaufen und im Reparaturfall instand gesetzt werden.

Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen? Ja, neue Gasheizungen bleiben erlaubt. Beachte aber die Bio-Stufe ab 2029: Für neu eingebaute fossile Heizungen steigt der verpflichtende Bio-/Grünanteil von 10 % (2029) auf 60 % (2040) – das kann die Betriebskosten erhöhen.

Was ist die Bio-Stufe ab 2029 genau? Ein verpflichtender Anteil erneuerbarer Brennstoffe (z. B. Biogas) für neu eingebaute fossile Heizungen. Er beginnt 2029 bei 10 % und steigt bis 2040 auf 60 %.

Welche Heizungen müssen wirklich ausgetauscht werden? Nur bestimmte alte Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind – und auch das mit Ausnahmen, etwa für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind ausgenommen.

Wie viel Förderung gibt es 2026 für den Heizungstausch? Bis zu 70 % Zuschuss. Bei der KfW sind Kosten bis 30.000 € je Wohneinheit förderfähig, der Zuschuss ist auf maximal 21.000 € gedeckelt. Wichtig: Antrag vor der Auftragsvergabe stellen. Die aktuellen Sätze gelten bis 21. Juli 2026.

Wann tritt das GMG in Kraft? Am 1. November 2026. Bis dahin gilt das aktuelle GEG. Weil noch Details angepasst werden können, solltest du vor einer Entscheidung den tagesaktuellen Gesetzesstand prüfen.

Quellen

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) und geplantes Gebäude-Modernisierungs-Gesetz (GMG), zuständiges Bundesministerium (Gesetzestext/Entwurfsstand)
  • KfW: Förderung Heizungstausch im Gebäudebestand (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
  • BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen
  • § 14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen)

Stand: Juli 2026. Angaben ohne Gewähr.