Einspeisevergütung-Wegfall 2027? Was 2026 für neue PV-Anlagen geplant ist

Energie

„Die Einspeisevergütung fällt 2027 weg” – solche Schlagzeilen machen gerade die Runde und verunsichern viele, die 2026 noch über eine eigene Photovoltaikanlage nachdenken. Die Sorge ist verständlich, aber die Einordnung fehlt fast überall: Es gibt bislang nur einen Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK)geplant, aber nicht beschlossen. Und selbst wenn er so kommt, betrifft er ausschließlich neue Anlagen ab 2027, nicht deinen Bestand.

In diesem Artikel trennen wir sauber, was heute gilt, von dem, was für die EEG 2027 Reform nur geplant ist. Vor allem klären wir die entscheidende Frage: Rechnet sich eine Solaranlage noch, wenn die feste Vergütung wegfällt? Die kurze Antwort vorweg – ja, denn der eigentliche Werttreiber ist längst nicht mehr die Einspeisung, sondern dein Eigenverbrauch.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Geplant, nicht beschlossen: Der Wegfall der festen Einspeisevergütung für neue Anlagen unter 25 kWp ab 1. Januar 2027 steht bisher nur im Arbeitsentwurf des BMWK.
  • Bestandsschutz: Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, bekommt die feste Vergütung wie gewohnt 20 Jahre lang garantiert.
  • Aktuelle Sätze (seit Februar 2026): unter 10 kWp 7,78 ct/kWh (Überschuss) bzw. 12,34 ct/kWh (Voll). Nächste turnusmäßige Absenkung von rund 1 % zum 1. August 2026.
  • Der wahre Hebel ist der Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart teuren Netzstrom (ca. 31 ct/kWh in 2026) – rund viermal so viel, wie die Einspeisung bringt.
  • Mit Speicher erreichst du typisch 60–75 % Eigenverbrauch und 55–70 % Autarkie; die Amortisation liegt bei guter Nutzung bei etwa 7–9 Jahren.
  • Photovoltaik ohne Einspeisevergütung bleibt wirtschaftlich – solange du einen großen Teil des Stroms selbst verbrauchst.

Einspeisevergütung-Wegfall 2027: Das ist bisher nur geplant

Konkret geht es um einen Arbeitsentwurf des BMWK im Rahmen der EEG 2027 Reform. Darin ist vorgesehen, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen mit einer Leistung unter 25 kWp ab dem 1. Januar 2027 entfallen zu lassen. Da typische Einfamilienhaus-Anlagen bei rund 8–10 kWp liegen, wäre praktisch der gesamte Privatbereich betroffen.

Ganz wichtig zur Einordnung:

Geplant ≠ beschlossen. Ein Arbeitsentwurf ist ein früher Stand im Gesetzgebungsprozess. Bis daraus geltendes Recht wird, können sich Fristen, Grenzen und Details noch ändern – oder das Vorhaben wird ganz gestoppt. Verlasse dich für deine Planung nicht auf Schlagzeilen, sondern prüfe den jeweils aktuellen Gesetzesstand.

Was bereits sicher ist: Anlagen, die 2026 in Betrieb gehen, fallen unter die heute gültigen Regeln – inklusive 20 Jahre Bestandsschutz auf den festen Vergütungssatz. Ein rückwirkender Eingriff in laufende Anlagen ist nicht Teil des Entwurfs. Mehr zu den aktuell garantierten Sätzen findest du in unserem Überblick zur Einspeisevergütung 2026.

Einspeisevergütung 2026: Die aktuellen Sätze im Überblick

Seit Februar 2026 gelten feste Vergütungssätze, die für 20 Jahre garantiert sind. Wie hoch sie ausfallen, hängt von der Anlagengröße und davon ab, ob du überschüssigen Strom einspeist oder die gesamte Erzeugung ins Netz gibst.

AnlagengrößeÜberschusseinspeisung (Teileinspeisung)Volleinspeisung
unter 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
10–40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh

Zum 1. August 2026 sinken diese Sätze turnusmäßig um rund 1 % – eine reguläre Absenkung, kein politischer Sonderfall. Entscheidend ist: Der Satz, der zum Zeitpunkt deiner Inbetriebnahme gilt, bleibt für die gesamten 20 Jahre unverändert.

Volleinspeisung vs. Überschusseinspeisung: Wo liegt der Unterschied?

Beim Thema Vergütung stolpert fast jeder über die Frage volleinspeisung vs überschusseinspeisung. Der Unterschied entscheidet mit darüber, wie wirtschaftlich deine Anlage ist.

  • Überschusseinspeisung (Teileinspeisung): Du verbrauchst den Solarstrom vorrangig selbst und speist nur den Überschuss ins Netz. Das ist der Standard fürs Eigenheim.
  • Volleinspeisung: Die gesamte Erzeugung geht ins Netz. Dafür gibt es einen höheren Vergütungssatz – aber du sparst keinen teuren Netzstrom, weil du nichts selbst nutzt.
KriteriumÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
Eigenverbrauchja, hat Vorrangnein
Vergütung (unter 10 kWp)7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
Sinnvoll beihohem Eigenverbrauch (EFH)Dach ohne Verbrauch / reine Ertragsanlage
Typische WahlStandard fürs EigenheimSonderfall

Ehrlich eingeordnet: Der höhere Volleinspeisesatz sieht auf den ersten Blick attraktiv aus, lohnt sich aber nur in Spezialfällen – etwa bei einem Dach, an dem praktisch kein Strom verbraucht wird. Für die meisten Haushalte schlägt der Eigenverbrauch die Volleinspeisung deutlich. Warum, zeigt der nächste Abschnitt.

Photovoltaik ohne Einspeisevergütung – lohnt sich das noch?

Die zentrale Sorge lautet: Wird photovoltaik ohne einspeisevergütung zum Verlustgeschäft? Ein Blick auf den Wert einer Kilowattstunde entschärft die Frage schnell.

Nutzung deiner Solarstrom-kWhWert 2026 (ca.)
Eigenverbrauch (ersetzt Netzstrom)~31 ct/kWh
Überschusseinspeisung (unter 10 kWp)7,78 ct/kWh
Volleinspeisung (unter 10 kWp)12,34 ct/kWh

Der Unterschied ist gewaltig: Eine selbst genutzte Kilowattstunde ist rund viermal so wertvoll wie eine eingespeiste. Genau deshalb ist der Eigenverbrauch der eigentliche Werttreiber einer PV-Anlage – nicht die Einspeisung. Fällt die feste Vergütung für Neuanlagen ab 2027 weg, verlierst du also vor allem den kleineren Teil des Kuchens.

Bei guter Auslegung und hoher Eigennutzung liegt die Amortisation bei etwa 7–9 Jahren – und das rechnet sich primär über gesparten Netzstrom, nicht über Einspeiseerlöse. Wie du deine Eigennutzung maximierst, erklären wir im Detail unter Photovoltaik-Eigenverbrauch; ob sich die Anlage in deinem konkreten Fall trägt, kannst du unter Photovoltaik – lohnt sich das? durchrechnen.

Eigenverbrauch und Speicher: Der eigentliche Werttreiber

Ohne Speicher fällt die Eigenverbrauchsquote im Einfamilienhaus oft gering aus, weil die Sonne tagsüber liefert, der große Verbrauch aber morgens und abends anfällt. Ein Batteriespeicher verschiebt Solarstrom in die Abendstunden und hebt die Werte deutlich an:

  • Mit einem 10-kWh-Speicher erreichst du typisch eine Eigenverbrauchsquote von 60–75 % und einen Autarkiegrad von 55–70 %.
  • Faustregel Speichergröße: rund 1–1,5 kWh je kWp installierter PV-Leistung.
  • Auch die Ausrichtung hilft: Süd liefert den höchsten Gesamtertrag, eine Ost-West-Ausrichtung verteilt den Ertrag gleichmäßiger über den Tag und passt oft besser zum Eigenverbrauch.

Nachteil/Grenze – ehrlich: Ein Speicher rechnet sich nicht automatisch. Im Schnitt kostet Heimspeicher rund 315 €/kWh; ein 10-kWh-Speicher inklusive Installation liegt bei etwa 3.000–5.000 € (Stand 2026, individuelles Angebot nötig, tagesaktuell prüfen). Wirtschaftlich wird ein Speicher meist erst unter rund 600 €/kWh. Rechne also nüchtern nach, statt den Speicher pauschal mitzukaufen. Details dazu findest du unter Photovoltaik mit Speicher – Kosten und Stromspeicher-Kosten 2026.

Was kostet eine PV-Anlage 2026? Richtwerte, Steuer, Anmeldung

PV-Kosten sind stark projektabhängig (Dach, Region, Technik, Handwerkersituation). Die folgenden Zahlen sind daher Richtwerte, kein Festpreis – für dein Vorhaben brauchst du immer ein individuelles Angebot.

Konfiguration (schlüsselfertig)Richtwert 2026
Preis je kWp (ohne Speicher)~1.300–1.800 €/kWp
8–10 kWp EFH-Anlage (ohne Speicher)~12.000–19.000 €
8–10 kWp + 8–10 kWh Speicher~19.000–28.000 €
10-kWh-Speicher (inkl. Installation)~3.000–5.000 €

Alle Preise: Stand 2026, Spannen – individuelles Angebot nötig, tagesaktuell prüfen.

Den Ertrag kannst du mit rund 950–1.050 kWh pro kWp und Jahr ansetzen (je nach Region und Ausrichtung). Steuerlich ist die Lage entspannt: Auf PV-Komponenten gilt weiterhin der Nullsteuersatz (0 % Umsatzsteuer), und für Anlagen bis 30 kWp greift die Einkommensteuer-Befreiung. Für die meisten Privatanlagen entsteht damit kaum steuerlicher Aufwand – Einzelheiten unter Photovoltaik-Steuer 2026. (Das ersetzt keine individuelle Steuerberatung.)

Zur Anmeldung einer normalen Dachanlage (anders als beim Balkonkraftwerk): Du meldest sie beim Netzbetreiber an und registrierst sie zusätzlich im Marktstammdatenregister (MaStR). Wie das Schritt für Schritt läuft, steht unter Photovoltaik anmelden.

Transparenz-Hinweis: Über den Angebots-Button kannst du kostenlose Angebote von Fachbetrieben anfordern. Für dich bleibt das kostenlos; uns entsteht dabei ggf. eine Vergütung. Das beeinflusst nicht die Inhalte dieses Ratgebers.

Eine erste grobe Einschätzung liefert dir auch unser Photovoltaik-Rechner oder der Überblick Photovoltaik-Kosten.

Kaufen, mieten oder pachten – was ist ab 2027 klüger?

Wenn die feste Vergütung für Neuanlagen wegfällt, wird die Frage nach dem Finanzierungsmodell noch wichtiger, weil die Wirtschaftlichkeit dann fast vollständig am Eigenverbrauch hängt.

  • Kauf: höchste Ersparnis über die Lebensdauer, weil dir der komplette Eigenverbrauchsvorteil bleibt. Voraussetzung ist Eigenkapital oder ein Kredit.
  • Miete/Pacht (z. B. Enpal): funktioniert ohne Eigenkapital und mit Rundum-sorglos-Paket. Langfristig ist das aber meist teurer als der Kauf, weil ein Teil deines Eigenverbrauchsvorteils an den Anbieter geht.

Ehrlich abgewogen: Miet- und Pachtmodelle senken die Einstiegshürde, kosten dich über 20 Jahre aber häufig einen spürbaren Aufschlag. Gerade ohne feste Einspeisevergütung, wo jeder Cent Eigenverbrauch zählt, solltest du genau nachrechnen. Ein Photovoltaik-Anbieter-Vergleich hilft, die Modelle gegenüberzustellen.

Nachteile und Grenzen – ehrlich betrachtet

Damit du eine ausgewogene Entscheidung triffst, hier die Kehrseiten kompakt:

  • Planungsunsicherheit: Solange die EEG 2027 Reform nur ein Arbeitsentwurf ist, bleibt offen, wie neue Anlagen ab 2027 genau vergütet – oder eben nicht mehr vergütet – werden.
  • Einspeisung verliert an Attraktivität: Ohne feste Vergütung lohnt sich eine Anlage vor allem dann, wenn du viel Strom selbst nutzt. Bei sehr niedrigem Eigenverbrauch schrumpft der Vorteil.
  • Speicher ist kein Selbstläufer: Wirtschaftlich meist erst unter rund 600 €/kWh – sonst zahlst du für Autarkie, nicht für Rendite.
  • Kosten schwanken stark: Die genannten Preise sind Spannen. Zwei Angebote für dasselbe Dach können deutlich auseinanderliegen.
  • Aufwand bei Anmeldung: Netzbetreiber plus MaStR-Registrierung sind Pflicht und kosten etwas Zeit.

Was du jetzt konkret tun solltest

Kein Grund zu Panik, aber ein klarer Fahrplan hilft:

  1. Prüfe den aktuellen Stand, bevor du für 2027 planst – „geplant” kann sich noch ändern.
  2. Wenn deine Planung ohnehin steht, sichert dir eine Inbetriebnahme 2026 den Bestandsschutz auf die feste Vergütung. Überstürze aber nichts und kaufe keine überdimensionierte Anlage.
  3. Rechne mit dem Eigenverbrauch als Basis, nicht mit Einspeiseerlösen.
  4. Hole mehrere Angebote ein und vergleiche Kauf gegen Miete/Pacht.
  5. Wenn ein Speicher, dann gerechnet – Größe nach Faustregel, Wirtschaftlichkeit an der €/kWh-Grenze.

Wer erst klein einsteigen will, findet mit einem Balkonkraftwerk einen unkomplizierten Einstieg – ganz ohne Netzbetreiber-Anmeldung.

Häufige Fragen (FAQ)

Fällt die Einspeisevergütung 2027 wirklich weg? Bisher ist das nur geplant, nicht beschlossen. Ein Arbeitsentwurf des BMWK sieht vor, die feste Vergütung für neue Anlagen unter 25 kWp ab dem 1. Januar 2027 zu streichen. Ob und in welcher Form das kommt, ist offen – prüfe den aktuellen Gesetzesstand.

Gilt der geplante Wegfall auch für meine bestehende Anlage? Nein. Anlagen, die vor der Änderung in Betrieb gehen, genießen Bestandsschutz: Der feste Vergütungssatz ist ab Inbetriebnahme 20 Jahre garantiert. Der Entwurf zielt nur auf Neuanlagen ab 2027.

Lohnt sich Photovoltaik ohne Einspeisevergütung überhaupt? Ja, in den meisten Fällen. Der wirtschaftliche Hebel ist der Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart rund 31 ct Netzstrom – etwa viermal so viel wie die Einspeisung bringt. Bei hoher Eigennutzung liegt die Amortisation weiter bei rund 7–9 Jahren.

Was ist besser: Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung? Für Eigenheime fast immer die Überschusseinspeisung, weil der Eigenverbrauch mehr wert ist als der höhere Volleinspeisesatz. Volleinspeisung lohnt nur bei Dächern ohne nennenswerten eigenen Stromverbrauch.

Sollte ich meine PV-Anlage noch 2026 in Betrieb nehmen? Wenn deine Planung ohnehin steht, sichert dir das den Bestandsschutz auf die feste Vergütung. Ein Schnellschuss lohnt sich aber nicht: Eine gut geplante, richtig dimensionierte Anlage 2027 kann sinnvoller sein als eine überhastete 2026.

Brauche ich einen Speicher, wenn die Einspeisung wegfällt? Ein Speicher hebt deinen Eigenverbrauch auf 60–75 %, ist aber wirtschaftlich meist erst unter rund 600 €/kWh. Rechne im Einzelfall nach – Autarkie und Rendite sind zwei verschiedene Ziele.

Muss ich meine Dachanlage anmelden? Ja. Eine normale PV-Anlage meldest du beim Netzbetreiber an und registrierst sie im Marktstammdatenregister (MaStR). Nur beim Balkonkraftwerk entfällt der Weg über den Netzbetreiber.

Quellen

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Arbeitsentwurf zur EEG-Reform 2027 (Stand Juli 2026 – geplant, noch nicht beschlossen)
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): geltende Vergütungssätze, Stand Februar 2026, turnusmäßige Absenkung zum 1. August 2026
  • Bundesnetzagentur / Marktstammdatenregister (MaStR): Anmelde- und Registrierungspflicht für PV-Anlagen

Alle Angaben nach bestem Wissen; maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzestexte. Dies ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Stand: Juli 2026. Angaben ohne Gewähr.