E-Auto-Förderung 2026: Neue Kaufprämie bis 6.000 Euro

Energie

Nach dem Auslaufen des früheren Umweltbonus mussten Käuferinnen und Käufer eines Elektroautos einige Zeit ohne direkte staatliche Kaufhilfe auskommen. Seit 2026 gibt es wieder eine bundesweite Kaufprämie: Wer ein neues E-Auto anschafft, kann je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße zwischen 1.500 und 6.000 Euro Zuschuss erhalten. Die Förderung ist damit gezielter aufgestellt als früher – sie richtet sich vor allem an Haushalte mit mittlerem Einkommen.

Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wie hoch die neue Prämie ausfällt, welche Voraussetzungen gelten, wo und wie Sie den Antrag stellen und wo die Grenzen der Förderung liegen. Zusätzlich zeigen wir, wie Sie mit der THG-Quote jedes Jahr eine weitere Prämie kassieren und warum reine Elektroautos zusätzlich von der Kfz-Steuer befreit sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neue Kaufprämie 2026: 1.500 bis 6.000 Euro für den Kauf oder das Leasing eines fabrikneuen E-Autos.
  • Nur Neuwagen: Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 – Gebrauchtwagen sind ausgeschlossen.
  • Einkommensgrenze: Höchstens 80.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen; je Kind (bis zu zwei) erhöht sich die Grenze um 5.000 Euro auf maximal 90.000 Euro.
  • Antrag: Seit dem 19. Mai 2026 digital über die Förderzentrale/BAFA, rückwirkend möglich – maßgeblich ist das Zulassungsdatum.
  • Begrenztes Budget: Rund 3 Milliarden Euro für etwa 800.000 Fahrzeuge (2026–2029). Ist der Topf leer, endet die Förderung.
  • Extra-Prämien: Zusätzlich lassen sich die jährliche THG-Quote (rund 300 Euro) und die Kfz-Steuerbefreiung (in der Regel zehn Jahre) nutzen.

Die neue E-Auto-Kaufprämie 2026 im Detail

Die Kaufprämie ist zurück – allerdings in neuer Form. Statt eines festen Betrags für nahezu jeden Käufer ist die Höhe nun gestaffelt. Wie viel Sie konkret erhalten, hängt von drei Faktoren ab:

  • Fahrzeug: Art und Preis des geförderten E-Autos.
  • Einkommen: Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen.
  • Familiengröße: Anzahl der Kinder im Haushalt.

Daraus ergibt sich ein Zuschuss zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Den höchsten Betrag erhalten tendenziell Haushalte mit geringerem Einkommen; wer näher an der Einkommensgrenze liegt, muss mit einer niedrigeren Prämie rechnen. Den genauen Betrag für Ihre Situation ermittelt das Antragsportal – pauschale Versprechen über die maximale Höhe sind wenig seriös, weil stets mehrere Faktoren zusammenspielen.

Wichtig: Gefördert werden sowohl der Kauf als auch das Leasing eines Neuwagens. Beim Leasing sind in der Regel bestimmte Mindestlaufzeiten zu beachten, damit die Förderung nicht anteilig zurückgezahlt werden muss – prüfen Sie die konkreten Bedingungen vor Vertragsabschluss.

Voraussetzungen: Wer wird gefördert?

Damit die Prämie fließt, müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Neufahrzeug: Nur fabrikneue E-Autos sind förderfähig. Gebrauchtwagen – auch junge Gebrauchte oder Vorführwagen – fallen nicht unter die Förderung.
  • Zulassung ab 1. Januar 2026: Entscheidend ist das Datum der Erstzulassung. Fahrzeuge, die vorher zugelassen wurden, sind ausgeschlossen.
  • Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf die maßgebliche Obergrenze nicht übersteigen (siehe unten).

Einkommensgrenze und Familienbonus

Die Einkommensgrenze ist das zentrale Ausschlusskriterium. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 80.000 Euro. Für Familien gibt es einen Aufschlag: Je Kind erhöht sich die Grenze um 5.000 Euro, allerdings nur für bis zu zwei Kinder. Damit liegt die absolute Obergrenze bei 90.000 Euro.

HaushaltEinkommensgrenze
ohne Kind80.000 €
mit 1 Kind85.000 €
mit 2 oder mehr Kindern90.000 €

Wer mit seinem Haushaltseinkommen darüber liegt, erhält keine Kaufprämie – kann aber die übrigen Vorteile (THG-Quote, Kfz-Steuer) weiterhin nutzen.

Antrag: digital über die Förderzentrale

Der Antrag läuft vollständig digital. Seit dem 19. Mai 2026 können Sie ihn über die Förderzentrale beziehungsweise das BAFA stellen. Gut zu wissen: Die Förderung ist rückwirkend möglich. Maßgeblich ist das Zulassungsdatum – wer sein Fahrzeug also bereits Anfang 2026 zugelassen hat, kann den Zuschuss nachträglich beantragen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

So gehen Sie grundsätzlich vor:

  1. Voraussetzungen prüfen: Neuwagen, Zulassung ab dem 1. Januar 2026, Einkommen innerhalb der Grenze.
  2. Unterlagen bereithalten: Nachweise zu Fahrzeug, Zulassung und Einkommen.
  3. Antrag digital einreichen: Über das Portal der Förderzentrale/BAFA.
  4. Bescheid abwarten: Nach der Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.

Die genauen Nachweise und der Ablauf können sich ändern; prüfen Sie die aktuellen Vorgaben direkt im Antragsportal.

Begrenztes Budget: der Haken an der Förderung

So attraktiv die Prämie ist – sie hat klare Grenzen, die Sie kennen sollten:

  • Der Fördertopf ist gedeckelt. Für den Zeitraum 2026 bis 2029 stehen rund 3 Milliarden Euro für etwa 800.000 Fahrzeuge bereit. Ist das Budget ausgeschöpft, endet die Förderung – unabhängig vom Kalender.
  • Nur Neuwagen. Der große Gebrauchtwagenmarkt bleibt außen vor. Gerade preisgünstige gebrauchte E-Autos werden nicht bezuschusst.
  • Die Einkommensgrenze schließt viele aus. Haushalte über 80.000 beziehungsweise 90.000 Euro gehen bei der Kaufprämie leer aus.

Praktisch bedeutet das: Wer die Voraussetzungen erfüllt und ohnehin ein neues E-Auto plant, sollte den Antrag nicht auf die lange Bank schieben. Eine Garantie auf die Prämie gibt es nur, solange Mittel im Topf sind.

THG-Quote: jährliche Zusatzprämie fürs E-Auto

Unabhängig von der Kaufprämie können Halterinnen und Halter eines reinen Elektroautos jedes Jahr eine weitere Prämie kassieren: die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Dabei verkaufen Sie die CO₂-Zertifikate Ihres Fahrzeugs über einen Anbieter, der sie bündelt und weiterverkauft.

2026 liegen die Prämien bei rund 300 Euro (Stand 2026), einzelne Garantie-Angebote reichen bis etwa 370 Euro. Die Unterschiede zwischen den Anbietern sind erheblich – die Spanne reicht 2026 grob von etwa 95 bis 370 Euro. Es lohnt sich also, tagesaktuell zu vergleichen. Grundsätzlich gibt es zwei Modelle:

  • Garantie-Modell: Sie erhalten einen festen Betrag, unabhängig davon, wie sich der spätere Verkaufserlös entwickelt.
  • Risiko- beziehungsweise Flex-Modell: Sie bekommen einen Prozentsatz (etwa 80 bis 90 Prozent) des tatsächlich erzielten Erlöses – mit Chance nach oben, aber ohne feste Zusage.

Voraussetzung ist ein reines Elektroauto (BEV); Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen. Für den Antrag laden Sie einmal jährlich Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) hoch. Pro Fahrzeug ist die Prämie einmal im Jahr möglich.

Welcher Anbieter und welches Modell sich lohnt, hängt von Ihrer Risikobereitschaft und dem tagesaktuellen Preis ab. Details und einen Überblick finden Sie in unserem THG-Quoten-Ratgeber sowie im Anbietervergleich.

Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos

Ein weiterer Vorteil ergibt sich ganz ohne Antrag: Reine Elektroautos (BEV) sind in der Regel für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Über die gesamte Haltedauer summiert sich das schnell auf einen dreistelligen bis vierstelligen Betrag. Die genauen Fristen hängen allerdings vom Zulassungsjahr ab und wurden in der Vergangenheit mehrfach angepasst. Prüfen Sie daher den aktuellen Stand für Ihr Zulassungsjahr, bevor Sie fest mit der vollen Befreiung kalkulieren.

Überblick: die drei Bausteine im Vergleich

BausteinHöhe (Stand 2026)HäufigkeitVoraussetzung
Kaufprämie1.500–6.000 €einmaligNeuwagen, Zulassung ab 1.1.2026, Einkommensgrenze
THG-Quote~95–370 €jährlichreines E-Auto (BEV)
Kfz-SteuerErsparnis über zehn Jahrelaufendreines E-Auto, je nach Zulassungsjahr

Die Beträge sind Richtwerte für 2026 und schwanken je nach Fahrzeug, Anbieter und Einzelfall – prüfen Sie die für Sie geltenden Konditionen individuell.

Laden zu Hause: Wallbox, Kosten und Förderung

Ein E-Auto entfaltet seinen Kostenvorteil vor allem dann, wenn Sie zu Hause laden. Der Weg dorthin führt meist über eine eigene Wallbox. Wie Sie das passende Gerät auswählen, anmelden und installieren lassen, erklärt unser großer Wallbox-Ratgeber ausführlich – hier die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit der Förderung.

Förderung 2026: Eine bundesweite KfW-Förderung für einzelne private Wallboxen gibt es seit 2024 nicht mehr. Neu ist seit April 2026 eine Bundesförderung für private Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern – bis zu 1.500 Euro je Stellplatz mit Wallbox und bis zu 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Hinzu kommen Länderprogramme, etwa in Nordrhein-Westfalen (progres.nrw, bis 1.500 Euro bei Betrieb mit Ökostrom) und Baden-Württemberg (bis 2.500 Euro je Ladepunkt über die L-Bank, wegen hoher Nachfrage zeitweise pausiert). Auch Kommunen und Energieversorger fördern teils lokal. Den Antrag stellen Sie in der Regel vor dem Kauf. Eine Übersicht bündelt unser Beitrag zur Wallbox-Förderung 2026.

Kosten: Eine 11-kW-Wallbox gibt es ab rund 499 Euro (Stand 2026), mit Installation liegen die Gesamtkosten grob bei 1.000 bis 2.500 Euro – je nach Kabelweg und Zählerschrank. Die Installation muss zwingend eine eingetragene Elektrofachkraft übernehmen; die Preise sind tagesaktuell und individuell zu prüfen. Was das Laden selbst kostet und wie Sie sparen, zeigt der Beitrag E-Auto laden: Kosten.

Sparen mit Sonnenstrom: Wer eine Photovoltaikanlage besitzt, kann sein Auto mit günstigem Überschussstrom laden. Zu Hause kostet die Kilowattstunde mit Haushaltsstrom rund 31 Cent (Stand 2026); mit einem speziellen Autostromtarif oder PV-Strom wird es deutlich günstiger, während öffentliches Laden meist teurer ausfällt.

Ein Detail am Rande: Neuere, nicht öffentliche Wallboxen über 4,2 kW fallen unter § 14a EnWG. Der Netzbetreiber darf sie in seltenen Netzengpässen kurz drosseln (nicht abschalten); im Gegenzug sinken die Netzentgelte um rund 110 bis 190 Euro pro Jahr.

Häufige Fragen

Bekomme ich die Prämie auch für einen Gebrauchtwagen?

Nein. Gefördert werden ausschließlich fabrikneue E-Autos mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026. Gebrauchtwagen, junge Gebrauchte und Vorführwagen sind von der Kaufprämie ausgeschlossen.

Kann ich die Förderung rückwirkend beantragen?

Ja. Der Antrag ist seit dem 19. Mai 2026 möglich, und maßgeblich ist das Zulassungsdatum. Haben Sie Ihr Fahrzeug bereits Anfang 2026 (ab dem 1. Januar) zugelassen, können Sie den Zuschuss nachträglich beantragen, solange die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind und noch Budget vorhanden ist.

Was gilt, wenn mein Einkommen über der Grenze liegt?

Liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen über 80.000 Euro (beziehungsweise über 85.000/90.000 Euro mit Kindern), entfällt die Kaufprämie. Die THG-Quote und die Kfz-Steuerbefreiung können Sie davon unabhängig weiterhin nutzen.

Gilt die Förderung auch für Leasing?

Ja. Neben dem Kauf ist auch das Leasing eines Neuwagens förderfähig. Achten Sie auf die Bedingungen des Programms, insbesondere auf Mindestlaufzeiten, damit die Förderung nicht anteilig entfällt.

Kann ich Kaufprämie und THG-Quote kombinieren?

Ja. Die einmalige Kaufprämie und die jährliche THG-Quote sind voneinander unabhängig. Ein reines E-Auto können Sie also fördern lassen und zusätzlich Jahr für Jahr die THG-Prämie beantragen.

Lohnt es sich, mit dem Kauf zu warten?

Das Budget ist auf rund 800.000 Fahrzeuge begrenzt. Wer die Voraussetzungen erfüllt und ohnehin ein neues E-Auto plant, sollte eher zeitnah handeln, denn nach Ausschöpfung der Mittel ist keine Prämie mehr garantiert.

Fazit

Die E-Auto-Förderung 2026 macht den Umstieg für viele Haushalte spürbar günstiger: bis zu 6.000 Euro Kaufprämie, jedes Jahr rund 300 Euro über die THG-Quote und zehn Jahre ohne Kfz-Steuer summieren sich zu einem deutlichen Vorteil. Der Haken liegt im begrenzten Budget und in der Einkommensgrenze – wer profitieren möchte und die Bedingungen erfüllt, sollte den Antrag frühzeitig stellen und die genauen Konditionen vor dem Kauf individuell prüfen.

Stand: Juli 2026. Angaben ohne Gewähr.